Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.12.2010 - 5 Ws 223/10   

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https://dejure.org/2010,21585
OLG Stuttgart, 09.12.2010 - 5 Ws 223/10 (https://dejure.org/2010,21585)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.12.2010 - 5 Ws 223/10 (https://dejure.org/2010,21585)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 5 Ws 223/10 (https://dejure.org/2010,21585)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Anfechtbarkeit des Aussetzungsbeschlusses bei Aussetzung wegen veränderter Sachlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 281 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 13.12.2007 - 1 Ws 310/07

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Aussetzung der Hauptverhandlung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2010 - 5 Ws 223/10
    Diese Voraussetzungen sind allerdings nicht nur bei solchen Maßnahmen gegeben, die unmittelbar Grundlagen für die Entscheidung in der Sache selbst schaffen sollen; auch Anordnungen, die darauf abzielen, die Abwicklung des Verfahrens in sonstiger Weise zu fördern und es der abschließenden Sachentscheidung näher zu bringen, weisen einen inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung auf, der zum Ausschluss der Anfechtbarkeit führt (OLG Dresden 1 Ws 310/07; KG Berlin 4 Ws 69/01 - beide zitiert nach Juris -).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.1984 - 3 Ws 138/84

    Aussetzungsbeschluß; Anfechtung; Vorbereitung des Urteils; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2010 - 5 Ws 223/10
    Eine Nachprüfung der im pflichtgemäßen Ermessen des erkennenden Gerichts liegenden, für die Aussetzung maßgeblichen Beweiserwägungen und der daraus resultierenden Zweckmäßigkeit einer Aussetzung ist dem Beschwerdegericht verschlossen (vgl. OLG Stuttgart Justiz 2000, 91; OLG Karlsruhe NStZ 1985, 227; OLG Dresden a.a.O.).
  • KG, 05.06.2001 - 4 Ws 69/01
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2010 - 5 Ws 223/10
    Diese Voraussetzungen sind allerdings nicht nur bei solchen Maßnahmen gegeben, die unmittelbar Grundlagen für die Entscheidung in der Sache selbst schaffen sollen; auch Anordnungen, die darauf abzielen, die Abwicklung des Verfahrens in sonstiger Weise zu fördern und es der abschließenden Sachentscheidung näher zu bringen, weisen einen inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung auf, der zum Ausschluss der Anfechtbarkeit führt (OLG Dresden 1 Ws 310/07; KG Berlin 4 Ws 69/01 - beide zitiert nach Juris -).
  • LG Landau/Pfalz, 09.11.2018 - 5 Qs 88/18

    Aussetzung des Verfahrens, Verfahrensförderung, Anfechtbarkeit

    Nur dann, wenn offensichtlich klar und erkennbar ist, dass mit der Aussetzung nur sachfremde Zwecke verfolgte werden, ist die Beschwerde zulässig (OLG Stuttgart, Beschluss vom 09. Dezember 2010 5 Ws 223/10 -, Rn. 6, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Dezember 2007 -1 Ws 310/07 - Rn. 8, juris m.w.N.).
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